Fragen und Antworten zur Heraldik
Eine Einführung in die Wappenkunde finden Sie im Aufsatz von Hans Hoefle. Nachfolgend werden einzelne Fragen direkt beantwortet.
Wer führt ein Wappen?
Jeder Mann und Frau hat das Recht, ein Wappen zu führen. Es gehört grundsätzlich allen Familienmitgliedern gleichen Namens. Anderen Personen mit dem gleichen Namen, die aber mit der wappenführenden Familie nicht verwandt sind, haben kein Anrecht auf dasselbe Wappen. Details sind in den Grundsätzen der Wappenführung geregelt.
Wie findet man sein Wappen?
Familienwappen sind in Wappenbüchern, in Archiven und in zahlreichen anderen Quellen festgehalten. Nebst dem Wappenbild, dem Familiennamen und dem Bürgerort sind dort gelegentlich auch einzelne Personen sowie weitere heraldische und historische Angaben zu finden. Wer nun seine Abstammung von einer Familie mit einem zu Recht geführten Wappen nachweisen kann, ist berechtigt, dieses Wappen zu führen. Aber die Übereinstimmung des Familiennamens allein erlaubt es keinesfalls, das Wappen einer Familie zu führen, von der man nicht abstammt!
Was tun, wenn kein Wappen zu finden ist?
Wo kein überliefertes Wappen vorhanden ist, kann ein neues geschaffen werden. Das Bild kann auf den Namen Bezug nehmen, auf familiäre, beruflich, örtliche oder viele andere Gegebenheiten, oder es kann auch rein der Phantasie entspringen. Auf alle Fälle aber sind die heraldischen Regeln einzuhalten. Der Begründer eines neugeschöpften Wappens kann bestimmen, wer berechtigt ist, es zu führen. In der Regel sind dies der Begründer und seine Nachkommen gleichen Namens.
Sind Familienwappen geschützt?
Einen rechtlichen Schutz für Familienwappen gibt es in der Schweiz nicht; seriöse Heraldiker wie auch öffentliche Stellen bieten jedoch Gewähr dafür, dass Wappen nicht an Personen verliehen werden, denen sie nicht zustehen. Es empfiehlt sich daher, neu geschaffene Wappen bei den zuständigen Staats- und Gemeindearchiven zu hinterlegen.
Wie werden Wappen überliefert?
Die verbindliche Festlegung eines Wappens ist die so genannte Blasonierung. Dies ist eine exakte Beschreibung in einer heraldischen Fachsprache. Die bildliche Darstellung eines Wappens kann variieren; sie hängt vom ausführenden Künstler ab und unterliegt auch dem Zeitgeschmack und anderen Gegebenheiten. Sie soll aber auf alle Fälle die anerkannten Regeln der Heraldik einhalten.
Was gehört zu einem Wappen?
Das eigentliche Wappen besteht aus einem Wappenschild, auf dem das Wappenbild dargestellt ist. Es kann ergänzt werden mit einem auf dem Schild stehenden Helm, auf dem eine Helmzier angebracht ist und von dem sich die Helmdecke um den Schild legt. Weitere Zutaten wie Schildhalter, Devise (Wahlspruch) etc. werden bei Familienwappen nur sehr selten verwendet.
Was für Farben kennt die Heraldik?
Wegen der klaren Erkennbarkeit verwendet man in der Heraldik nur die vier Farben Rot, Grün, Blau und Schwarz und die zwei so genannten Metalle Silber und Gold, die in der Regel durch die Farben Weiss und Gelb dargestellt werden. Eine Regel besagt, dass in einem Wappenbild nie Farbe an Farbe oder Metall an Metall grenzen darf; Ausnahmen sind allerdings möglich.
Was ist Rechts und Links in der Heraldik?
Die Seiten eines Wappens werden so bezeichnet, wie sie der Träger sieht, wenn er den Schild vor der Brust hält. Der ihm gegenüber stehende Betrachter sieht dann aber die rechte Schildhälfte links und umgekehrt; daher sind die Seitenbezeichnungen in der Heraldik vertauscht.
Was ist ein Allianzwappen?
Bei einem Allianzwappen stehen die beiden Wappen eines Ehepaares nebeneinander, wobei dasjenige des Mannes heraldisch rechts steht und sich seitenverkehrt demjenigen der Frau zuwendet; das ist heraldische Höflichkeit!