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Produkte der Wappenkommission
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Überprüfung
von eingereichten
Wappen
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Überprüfung der eingereichten Unterlagen (Archiv-Auskünfte,
Familien-Genealogien, Stammbäume etc.) auf:
- Genealogische Plausibilität
- Berechtigung zur Führung des beanspruchten Wappens
- Übereinstimmung des vorgelegten Wappens mit den Grundsätzen der Heraldik
Bei positivem Überprüfungsergebnis:
- Blasonierung / Protokollierung des Wappens
- zusätzlich gegen Aufpreis, falls gewünscht (vgl. Tarif-Tabelle):
- Wappenbestätigung, auf Wunsch mit farbiger Reinzeichnung
Bei unklarer Quellen- oder Sachlage:
 | Abklärungen durch die Wappenkommission selbst
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 | Extern anfallende Gebühren für Archiv- und
Quellenrecherchen werden separat verrechnet ( vgl. Tarif-Tabelle) |
Bei negativem Überprüfungsergebnis:
 | Empfehlung an den Petenten, eine Wappen-Brisur oder
eine Neuschöpfung ins Auge zu fassen
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 | Wappensuche
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Ist dem Antragsteller kein ihm zugehöriges Familienwappen bekannt, führt
die Wappenkommission bei Vorliegen eines entspr. Auftrags die notwendigen
Quellen- und Archiv-Recherchen durch. Diese Recherchen finden in der Regel
ausschliesslich auf dem Korrespondenzweg statt. Dabei extern anfallende
Gebühren für Archiv- und Quellenrecherchen werden separat verrechnet (vgl. Tarif-Tabelle).
Bei positivem Suchergebnis:
- Blasonierung / Protokollierung des Wappens
- zusätzlich gegen Aufpreis, falls gewünscht (vgl. Tarif-Tabelle):
- Wappenbestätigung, auf Wunsch mit farbiger Reinzeichnung
Bei negativem Suchergebnis:
 | Empfehlung an den Petenten, eine Neuschöpfung ins Auge zu fassen
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 | Teilweise (Brisur) oder vollständige Neuschöpfung von Vollwappen oder
einfachen Wappen
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Brisur:
Ist aufgrund der genealogisch-heraldischen Quellen zwar die Zugehörigkeit zu
einem Familienstamm herleitbar, nicht aber zu einem archivalisch belegten
Wappenträger, oder sind verschiedene Wappen derselben Familie bekannt, ohne
dass der Antragsteller einen direkten Bezug zum einen oder anderen Wappen
nachzuweisen in der Lage ist, kann die Wappenkommission unter strengen Auflagen
eine Brisur empfehlen, d.h. eine Wappengestaltung unter Anlehnung an
existierende Wappen, aber unter signifikanter Abänderung von Form und Farbe.
Neuschöpfung:
Kann kein dem Antragsteller zugehöriges Wappen gefunden werden, erarbeitet
die Wappenkommission Vorschläge für ein neues Wappen. Diese entstehen stets im
engen Kontakt mit dem Antragsteller, um in der Wappengestaltung sowohl seinen
persönlichen Wünschen wie auch beispielsweise beruflichen o.ä.
Familientraditionen gerecht werden zu können.
Bei Brisur und Neuschöpfung definiert der Wappenträger den Kreis derjenigen
des engeren oder weiteren Familienkreises, welche zur Führung des Wappens
berechtigt sein sollen. Zwei Varianten sind die Regel:
 | Der Wappenträger und seine eigenen Nachkommen
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 | Der Wappenträger sowie seine Geschwister und alle Nachkommen
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 | Dokumentierung
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Blasonierung / Protokollierung
Jedes behandelte und blasonierte Wappen wird mindestens bei der
Wappenkommission selbst protokolliert (mit Kopie an den Antragsteller). Der
Protokolleintrag enthält zwingend die notwendigen Personaldaten des
Wappenträgers und die Wappenblasonierung; ausserdem werden fallweise
aufgeführt:
 | verwendete Quellen
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 | Anmerkungen zum Überprüfungs-Prozess
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 | Bei Brisur und Neuschöpfung: Definition des Berechtigten-Kreises
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 | Falls Wappenbestätigung gewünscht: Liste der Archive, bei denen die
Wappenbestätigung deponiert wird
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Wappenbestätigung
Auf Wunsch erstellt die Wappenkommission zusätzlich eine Wappenbestätigung,
wahlweise mit oder ohne farbige Reinzeichnung des Wappens.
Eine Kopie dieser Bestätigung wird beim zuständigen Landes- oder
Staatsarchiv deponiert. Eine Deponierung bei weiteren Archiven (Stadtarchiv,
Gemeindearchiv etc.) ist gegen Aufpreis möglich.
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